Für die Nutzung von Squadeck – ausschließlich für Unternehmer.
Stand: Oktober 2026
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Squadeck zwischen Joachim Hak, Mörikestraße 3, 78658 Zimmern ob Rottweil („Anbieter“) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zustimmt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (z. B. Agenturen, Freelancer, Selbstständige). Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, die Software für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zu nutzen.
Squadeck ist eine Software im Browser („Software as a Service“) zur Organisation von Content- und Video-Agenturen, u. a. mit Aufgaben, Kalender, Schnitt-Aufträgen und Video-Feedback, Kundenportal, Rechnungen, Buchhaltungs-Hilfen, Team-Funktionen, Automationen und KI-Funktionen. Welche Funktionen enthalten sind, richtet sich nach dem gebuchten Paket laut Preisübersicht.
Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, solange die vertraglich wesentlichen Funktionen erhalten bleiben und dies für den Kunden zumutbar ist.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Konto anlegt, eine Firma erstellt und diesen AGB zustimmt. Jede neue Firma kann Squadeck zunächst 7 Tage kostenlos testen. Die Testphase endet automatisch und ohne Zahlungspflicht, wenn der Kunde kein kostenpflichtiges Paket bucht; danach kann der Zugang eingeschränkt werden.
Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde haftet für Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat.
Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) fällig und werden über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich auf eine Lese-Ansicht beschränken.
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten durchgeführt. Für Störungen bei Drittanbietern (z. B. Hosting, Video-Plattformen, Zahlungs- oder KI-Dienste) ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit er sie nicht zu vertreten hat.
KI-Ergebnisse (z. B. Texte, angelegte Aufgaben, ausgelesene Belege) können Fehler enthalten. Der Kunde prüft sie vor einer weiteren Verwendung. Die Buchhaltungs-Funktionen sind ein Hilfsmittel und ersetzen keine Steuerberatung; für die ordnungsgemäße Buchführung und steuerliche Pflichten bleibt der Kunde verantwortlich.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden – höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, dem der Kunde mit diesen AGB zustimmt. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
Der Anbieter kann diese AGB und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail oder in der App angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; darauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden kündigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.